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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §188 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1993/05/19 91/13/0113 2Stammrechtssatz
Ebensowenig wie die fehlende Ausgleichsfähigkeit von Verlusten iSd Bestimmung des § 23a EStG 1972 im Einkommensteuerveranlagungsverfahren festgestellt werden kann, können derartige Feststellungen außerhalb des im § 188 BAO vorgesehenen Verfahrens durch einen auf § 92 BAO gestützten "Ergänzungsbescheid" getroffen werden. Dies würde vielmehr einen unzulässigen Eingriff in die Rechtskraft dieses, nach § 188 BAO erlassenen, Feststellungsbescheides darstellen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1994150091.X02Im RIS seit
20.11.2000