RS Vwgh 1996/11/20 95/15/0179

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.11.1996
beobachten
merken

Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §11 Abs1 Z1;
UStG 1972 §12;

Rechtssatz

Ob das Finanzamt den leistenden Unternehmer steuerlich erfaßt hat, ist für die Frage des Vorsteuerabzuges des Leistungsempfängers nicht relevant. Nicht relevant ist auch, ob an der Wohnung des Unternehmers ein Namensschild angebracht ist und ob den Bewohnern anderer Wohnungen des betreffenden Hauses die "Firma" bekannt ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995150179.X06

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten