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Norm
Hinweis auf Stammrechtssatz
Stammrechtssatz
Für einen Bescheid betreffend Aufhebung eines Feststellungsbescheides nach § 188 BAO gelten als contrarius actus dieselben Regelungen wie für den Feststellungsbescheid nach § 188 BAO selbst.
European Case Law Identifier (ECLI)
Im RIS seit