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10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §33Leitsatz
Abweisung eines Wiedereinsetzungsantrags; Zurückweisung der Beschwerde wegen Fristversäumnis; Abweisung des Verfahrenshilfeantrags als aussichtslosRechtssatz
Im vorliegenden Fall handelt es sich nicht bloß um einen minderen Grad des Versehens iSd §146 ff ZPO.
Es ist nämlich für jeden sorgfältigen Menschen selbstverständlich, daß er sich einen an ihn ergehenden Bescheid, der ihn wie der vorliegende in ganz bedeutender Weise berührt, übersetzen läßt. Der Fremde ist dann nicht schlechter gestellt als österreichische Staatsbürger, deren Rechtsirrtümer auch keine unvorhergesehenen oder unabwendbaren Ereignisse bilden (vgl. zB VfSlg. 12614/1991).
Entscheidungstexte
Schlagworte
Fremdenrecht, VfGH / Wiedereinsetzung, VfGH / VerfahrenshilfeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1994:B1731.1994Dokumentnummer
JFR_10058784_94B01731_2_01