RS Vwgh 1996/11/21 94/07/0047

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.11.1996
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Index

L81007 Immission Luftreinhaltung Schwefelgehalt im Heizöl
Smogalarm Tirol
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
LRG Tir 1973 §4 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1995/01/31 94/07/0191 1 (hier: Verfahren nach § 4 Abs 1 Tir LRG)

Stammrechtssatz

Wird jemand als Partei in einem Verfahren (hier in einem Wasserrechtsverfahren) behandelt, ohne daß die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Parteistellung vorliegen, vermag dies eine Parteistellung nicht zu begründen.

Schlagworte

Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen Rechtspersönlichkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1994070047.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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