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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AsylG 1991 §1 Z1;Rechtssatz
Es existiert kein Erfahrungssatz des Inhaltes, daß das Halten politischer Reden an einer Universität in einem autoritären Regime für eine Inhaftierung auch über einen längeren Zeitraum nicht ausreiche.
Schlagworte
freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995200334.X02Im RIS seit
20.11.2000