RS Vwgh 1996/11/21 95/20/0334

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.11.1996
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1991 §1 Z1;
AsylG 1991 §16 Abs1;
AVG §45 Abs1;
AVG §45 Abs2;

Rechtssatz

Es existiert kein Erfahrungssatz des Inhaltes, daß das Halten politischer Reden an einer Universität in einem autoritären Regime für eine Inhaftierung auch über einen längeren Zeitraum nicht ausreiche.

Schlagworte

freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995200334.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten