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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §1 Z1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1996/06/20 95/19/0062 3Stammrechtssatz
Jedes staatliche Handeln mündet letztlich im Handeln von Einzelpersonen, welches dem Staat nur dann nicht zurechenbar wäre, wenn er solche Übergriffe als rechtswidrig ansehe und effiziente Maßnahmen zur Verhinderung solcher Übergriffe durchführte (Im konkreten Fall wurde der Bruder des Asylwerbers trotz Freispruches nicht aus der Haft entlassen).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995200334.X03Im RIS seit
20.11.2000