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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §16 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1996/06/05 95/20/0463 1 (hier: dies gilt auch für mit einem Antrag auf Wiederaufnahme vorgelegte Urkunden)Stammrechtssatz
Legt der Asylwerber im Berufungsverfahren Urkunden vor, die ihm iSd § 20 Abs 2 AslyG 1991 im Verfahren erster Instanz noch nicht zur Verfügung gestanden sind, so hat die Berufungsbehörde gem § 16 AsylG 1991 - da entsprechende Anhaltspunkte vorliegen - den Asylwerber von Amts wegen zur Ermittlung der weiteren Entscheidungsgrundlagen zu dieser Frage zu vernehmen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995200570.X01Im RIS seit
20.11.2000