RS Vwgh 1996/11/21 95/20/0329

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Veröffentlicht am 21.11.1996
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1 Z1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/01/27 93/01/1191 4

Stammrechtssatz

Eine wegen Nichteinhaltung eines Arbeitsvertrages drohende Bestrafung kann für sich allein aus den in § 1 Z 1 AsylG 1991 angeführten Gründen für die Gewährung von Asyl nicht als ausreichend angesehen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995200329.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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