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10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §19 Abs3 Z2 litdLeitsatz
Zurückweisung eines Verfahrenshilfeantrags wegen rechtskräftig entschiedener SacheRechtssatz
Zurückweisung eines Verfahrenshilfeantrags wegen rechtskräftig entschiedener Sache.
Mit Beschluß vom heutigen Datum wurde der zu B1702/94 protokollierte Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe abgewiesen. Der zu B1739/94 protokollierte Antrag war daher gemäß §19 Abs3 Z2 litd VfGG wegen rechtskräftig entschiedener Sache ohne weiteres Verfahren in nichtöffentlicher Sitzung zurückzuweisen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Verfahrenshilfe, RechtskraftEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1994:B1739.1994Dokumentnummer
JFR_10058784_94B01739_01