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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §1 Z1;Rechtssatz
Die Benachteiligungen, daß Religionszugehörige (hier: Christen im Irak) Feiertage nicht feiern dürfen, religiöse Zeremonien nicht abhalten dürfen, sondern statt dessen arbeiten müssen, stehen zwar iZm einer Verfolgung aus Gründen der Religion; es liegen aber keine Eingriffe von asylrechtlich relevanter, erheblicher Intensität vor.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995200329.X02Im RIS seit
20.11.2000