Index
41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §1 Z1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1993/11/26 92/01/0707 1Stammrechtssatz
Wohl sind Verhöre und Hausdurchsuchungen für sich allein betrachtet nicht geeignet, als Verfolgungshandlungen (hier: ein türkischer Staatsangehöriger) gewertet zu werden (Hinweis E 4. 11. 1992, 92/01/0819). Macht der Asylwerber aber darüber hinaus geltend, daß er dabei geschlagen worden sei, sowie, daß die Hausdurchsuchungen und Verhöre "laufend" stattgefunden hätten, wobei als auslösendes Moment dieser gegen ihn gesetzten Maßnahmen der Besitz kurdischer Tonbandkassetten gewesen sei, kann die belangte Behörde unter Zugrundelegung dieser von ihr in ihrer Glaubwürdigkeit nicht bezweifelten Angaben aber nicht ohne weiteres davon ausgehen, daß die von den staatlichen Behörden des Heimatlandes gegen den Beschwerdeführer gesetzten Handlungen - auch im Hinblick auf dessen (kurdischer) Abstammung - keinesfalls als gegen ihn persönlich aus den in der Genfer Konvention genannten Gründen (insbesondere dem der Nationalität) gesetzte Verfolgungshandlungen gewertet werden könnten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995200229.X01Im RIS seit
20.11.2000