RS Vwgh 1996/11/22 92/17/0207

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.11.1996
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
BAO §78;
VwGG §34 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/06/25 91/04/0130 3

Stammrechtssatz

Weder die Beiziehung im erstinstanzlichen Verwaltungsverfahren noch die Zustellung eines Bescheides reichen für sich alleine aus, die Parteistellung im Verwaltungsverfahren zu begründen (Hinweis E 25.9.1984, 83/07/0048).

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen Rechtspersönlichkeit Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger Zustellung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1992170207.X02

Im RIS seit

27.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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