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L34007 Abgabenordnung TirolNorm
BAO §276 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0007/72 B 28. Jänner 1972 VwSlg 4336 F/1972 RS 1Stammrechtssatz
Hat ein Steuerpflichtiger gegen die gem § 276 Abs 1 BAO ergangene Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes den Antrag auf Vorlage seiner Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz gestellt, so ist eine VOR Ablauf der Sechsmonatsfrist des § 27 VwGG 1965 - vom Zeitpunkt der Stellung dieses Antrages an gerechnet - erhobene Säumnisbeschwerde gemäß § 34 Abs 1 VwGG zurückzuweisen.
Schlagworte
Binnen 6 MonatenVerletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - EinstellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996170418.X01Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
11.05.2009