RS Vwgh 1996/11/22 92/17/0207

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Veröffentlicht am 22.11.1996
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren
55 Wirtschaftslenkung

Norm

AVG §8;
BAO §78 Abs3;
MOG 1985 §79 Z1;
MOG 1985 §80 Abs6;
MOG 1985 §81 Abs6;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/05/17 89/17/0120 2

Stammrechtssatz

Die Festsetzung eines Absatzförderungsbeitrages durch die Abgabenbehörde gegenüber dem Beitragsschuldner (dem Milchbearbeitungsbetrieb und Milchverarbeitungsbetrieb) bezieht sich infolge der ausdrücklichen Ermächtigung zur Beitragsüberwälzung auf den Milchbauern in § 80 Abs 6 MOG auch auf letzteren, es kommt dem Milchbauern daher gemäß § 78 Abs 3 BAO Parteistellung zu.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1992170207.X05

Im RIS seit

27.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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