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10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §19 Abs3 Z3Leitsatz
Einstellung des Verfahrens infolge Klaglosstellung durch amtswegige BescheidaufhebungRechtssatz
Aufhebung des angefochtenen, die Leistung des Zivildienstes betreffenden Bescheides gem §68 Abs2 AVG.
Infolge des ungenützten Ablaufs der Frist zur Abgabe einer entsprechenden Äußerung ist davon auszugehen, daß sich der Beschwerdeführer dadurch als klaglos gestellt erachtet.
Einstellung des Verfahrens; Kostenzuspruch (ebenso wie in zahlreichen anderen, Zivildienstwerber betreffenden Fällen, zB B v 16.12.94, B1247/94 ua).
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Klaglosstellung, VfGH / Fristen, ZivildienstEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1994:B1776.1994Dokumentnummer
JFR_10058784_94B01776_01