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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §66 Abs4;Rechtssatz
Die Bindung auch der Vorstellungsbehörde und des VwGH an die der Gemeindeinstanz im aufhebenden Vorstellungsbescheid überbundene, tragende Rechtsansicht folgt schon daraus, daß den Parteien ein subjektives Recht auf Einhaltung dieser bindenden Rechtsansicht zusteht (Hinweis: Azizi, ZfV 1976, 142; E 16.6.1980, 3153, 3154/79; Ablehnung der Kritik von Hecht, ÖJZ 1996, 734 ff).
Schlagworte
Verhältnis zu anderen Materien und Normen Gemeinderecht Vorstellung Zulässigkeit der Vorstellung Parteistellung und Rechtsansprüche der Parteien (außer der Gemeinde) im Vorstellungsverfahren Bindung an die Rechtsanschauung der Vorstellungsbehörde Ersatzbescheid Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Rechtslage Rechtsgrundlage RechtsquellenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995170012.X01Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
13.10.2008