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L34009 Abgabenordnung WienNorm
AVG §10 Abs1 impl;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0895/73 E 8. April 1975 VwSlg 4819 F/1975; RS 1Stammrechtssatz
Eine Vollmacht kann auch durch konkludente Handlungen erteilt werden (Schutz des Dritten im Vertrauen auf den äußeren Tatbestand); eine solche Vollmacht ist auch rechtswirksam, wenn keine Niederschrift iSd § 83 Abs 3 BAO aufgenommen wurde.
Schlagworte
Beginn Vertretungsbefugnis VollmachtserteilungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1993170053.X04Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
22.08.2011