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L34009 Abgabenordnung WienNorm
ABGB §863 Abs1;Rechtssatz
Für das Vorliegen einer konkludenten Bevollmächtigung (Hinweis E 8.4.1975, 895/73, VwSlg 4819 F/1975) ist entscheidend, ob der Abgabepflichtige einen äußeren Tatbestand gesetzt hat, der für die Behörde iSd § 863 Abs 1 ABGB mit Überlegung aller Umstände keinen vernünftigen Grund, daran zu zweifeln, übriggelassen hat, daß hier ein Bevollmächtigungsverhältnis vorliegt.
Schlagworte
Beginn Vertretungsbefugnis VollmachtserteilungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1993170053.X05Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
22.08.2011