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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs1;Rechtssatz
Wird eine Wiederaufnahme des Verfahrens für sich gesehen rechtens verfügt, so können die unter allfälliger Verletzung des Verbotes einer Wiederholungsprüfung getroffenen Sachverhaltsfeststellungen berücksichtigt werden. Es besteht insofern kein Beweisverwertungsverbot.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1992140212.X03Im RIS seit
20.11.2000