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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §34;Rechtssatz
Der Abgabepflichtige hat zu behaupten, daß eine Minderung der Erwerbsfähigkeit iSd § 35 EStG 1988 vorliegt. Es ist nämlich Sache des Abgabepflichtigen, das Vorliegen der tatbestandsmäßigen Voraussetzungen von außergewöhnlichen Belastungen darzutun (Hinweis E 11.5.1993, 90/14/0019).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995140124.X03Im RIS seit
07.06.2001