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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §12 Abs1 Z1;Rechtssatz
Nach § 12 Abs 1 Z 1 UStG 1972 ist nur jene Umsatzsteuer als Vorsteuer abzugsfähig, die für sonstige Leistungen IM INLAND für den steuerabzugsberechtigten Unternehmer in Rechnung gestellt worden ist. Substitutionen deutscher Rechtsanwälte sind nicht im Inland ausgeführt worden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1992140078.X01Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
22.08.2011