RS Vwgh 1996/11/26 92/14/0078

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Veröffentlicht am 26.11.1996
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §12 Abs1 Z1;
UStG 1972 §3 Abs11;

Rechtssatz

Nach § 12 Abs 1 Z 1 UStG 1972 ist nur jene Umsatzsteuer als Vorsteuer abzugsfähig, die für sonstige Leistungen IM INLAND für den steuerabzugsberechtigten Unternehmer in Rechnung gestellt worden ist. Substitutionen deutscher Rechtsanwälte sind nicht im Inland ausgeführt worden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1992140078.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

22.08.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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