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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
EStG 1972 §4 Abs5;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 83/14/0128 E 6. März 1984 VwSlg 5868 F/1984 RS 1Stammrechtssatz
Nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH ist eine "Reise" nach § 4 Abs 5 EStG 1972 dem allgemeinen Sprachgebrauch entsprechend die Fortbewegung über größere Entfernungen zu Fuß oder mit Beförderungsmitteln über den örtlichen Nahbereich des Betriebes hinaus. Die Auffassung, dieser "Nahbereich" umfasse, von der Betriebsstätte gerechnet, einen Umkreis von - tatsächlich zurückgelegten und nicht nach einer Luftlinie errechneten - 20 bis 25 km, ist nicht gesetzwidrig (Hinweis auf
E 29.6.1982, 82/14/0155; 12.4.83, 82/14/0227; 14.2.1979, 2463/78).
Schlagworte
Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Reise NahbereichEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1992140078.X03Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
22.08.2011