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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
FinStrG §89;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 95/14/0131 95/14/0132Rechtssatz
Wird der Bescheid betreffend die Ablehnung der Beschwerde gegen die Anordnung einer Hausdurchsuchung angefochten, so unterliegt der Prüfung durch den VwGH nicht die Vorgangsweise bei Durchführung der Amtshandlung, mit der der Hausdurchsuchungsbescheid vollzogen wurde. Ebenso ist im gegenständlichen Verfahren vor dem VwGH nicht zu prüfen, ob die Beschlagnahme von Unterlagen rechtens war oder nicht (Hinweis E 8.10.1991, 91/14/0122).
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH StrafverfahrenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995140120.X01Im RIS seit
03.04.2001