RS Vwgh 1996/11/26 92/14/0078

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Veröffentlicht am 26.11.1996
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §20 Abs1 Z5;

Rechtssatz

Nebengebühren teilen das Schicksal der Hauptschuld. Da Personensteuern nicht abzugsfähig sind, sind auch jene Nebengebühren, die im Zusammenhang mit Personensteuern zu entrichten sind (hier Säumniszuschläge und Stundungszinsen), nicht als Betriebsausgaben zu berücksichtigen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1992140078.X10

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

22.08.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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