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L24007 Gemeindebedienstete TirolNorm
AVG §56;Rechtssatz
Der Beamte hat einen Anspruch auf Erlassung eines Feststellungsbescheides zur Klärung der strittigen Frage der Gebührlichkeit von Bezügen bzw Entfall der Bezüge für einen bestimmten Zeitabschnitt (Hinweis E 7.12.1972, 1562/72 und E 17.2.1993, 92/12/0115). Insoweit liegt keine Konkurrenz zu Art 137 B-VG vor, weil es nicht bloß um die Liqudierung geht (Hinweis VfSlg 7172/1973 ua).
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996120233.X01Im RIS seit
22.02.2002Zuletzt aktualisiert am
08.10.2012