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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
TransitAbk EWG 1992 Art15;Rechtssatz
Der Lenker eines LKW hat sich unter dem Gesichtspunkt berufsgebotener Sorgfaltspflicht vor dem Fahrtantritt davon zu versichern, ob alle nötigen Unterlagen vorhanden sind, und sich auch in die Lage zu versetzen, diese Unterlagen gegebenenfalls vorzuweisen. Daß der Lenker unvorhergesehen und kurzfristig als Ersatzfahrer einspringen mußte und deshalb nicht gewußt hat, wo (hier) die Ökokarte aufbewahrt wird, ist nicht geeignet, sein Verschulden in einem für die Anwendung des § 21 Abs 1 VStG erforderlichen Maß zu mindern.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1994030232.X01Im RIS seit
13.06.2001