RS Vwgh 1996/11/27 96/12/0209

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Veröffentlicht am 27.11.1996
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §73 Abs2;
B-VG Art131 Abs1 Z1;
VwGG §27;

Rechtssatz

Durch die Abweisung des Devolutionsantrages ist die belBeh ihrer Entscheidungspflicht nachgekommen (hier: Einwendungen gegen den nachgeholten Bescheid können nur in einer gem Art 131 Abs 1 Z 1 VwGG gesondert einzubringenden Beschwerde geltend gemacht werden).

Schlagworte

Anspruch auf Sachentscheidung Besondere Rechtsgebiete Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - Einstellung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996120209.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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