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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §73 Abs2;Rechtssatz
Durch die Abweisung des Devolutionsantrages ist die belBeh ihrer Entscheidungspflicht nachgekommen (hier: Einwendungen gegen den nachgeholten Bescheid können nur in einer gem Art 131 Abs 1 Z 1 VwGG gesondert einzubringenden Beschwerde geltend gemacht werden).
Schlagworte
Anspruch auf Sachentscheidung Besondere Rechtsgebiete Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - EinstellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996120209.X01Im RIS seit
20.11.2000