RS Vwgh 1996/11/27 91/03/0143

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Veröffentlicht am 27.11.1996
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
93 Eisenbahn

Norm

AVG §66 Abs4;
EisenbahnG 1957 §32;
EisenbahnG 1957 §35;
EisenbahnG 1957 §36;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1995/04/26 93/03/0191 5

Stammrechtssatz

Der Bauwerber legt im Verwaltungsverfahren die Trassenführung durch die Einreichung des Bauentwurfes gem § 32 EisenbahnG fest. Im Rahmen dieses Antrages hat die Behörde die Bewilligung zu erteilen oder zu versagen (Hinweis E 2.3.1994, 92/03/0037).

Schlagworte

Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Bindung an den Gegenstand des vorinstanzlichen Verfahrens Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1991030143.X01

Im RIS seit

17.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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