Index
L94056 Ärztekammer SteiermarkNorm
ÄrzteG 1984 §58;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 94/11/0408Rechtssatz
Bei Rückstandsausweisen nach der Beitrags- und Umlagenordnung der Ärztekammer für Stmk handelt es sich nicht um Bescheide, sondern bloß um förmliche, einen Exekutionstitel darstellende Aufstellungen der Ärztekammer über aushaftende Kammerumlagen, Kammerbeiträge und allfällige Nebenansprüche (Spesen, Zinsen).
Schlagworte
Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Besondere Rechtsgebiete GesundheitswesenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1994110371.X02Im RIS seit
22.05.2001