RS Vwgh 1996/11/28 95/11/0221

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Veröffentlicht am 28.11.1996
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein

Norm

AZG §28 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1996/01/30 95/11/0087 3

Stammrechtssatz

Bevollmächtigter iSd § 28 Abs 1 AZG ist eine Person, die mit ihrem EINVERSTÄNDNIS vom Arbeitgeber mit der Überwachung der Einhaltung der arbeitszeitrechtlichen Bestimmungen betraut und von diesem mit den ensprechenden Anordnungsbefugnissen und Entscheidungsbefugnissen zu ihrer Durchsetzung ausgestattet wird. Die Zuständigkeit eines Arbeitnehmers für einen bestimmten Aufgabenbereich begründet noch nicht seine Stellung als Bevollmächtigter iSd § 28 Abs 1 AZG.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995110221.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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