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L94405 Krankenanstalt Spital SalzburgNorm
ÄrzteG 1984 §1 Abs2 impl;Rechtssatz
Nach § 12 Abs 3 Slbg KAO darf in einer Krankenanstalt nur nach den Grundsätzen und anerkannten Methoden der medizinischen Wissenschaft ärztlich behandelt werden, wobei auch der Umstand nichts daran zu ändern vermag, daß die Ärzte bei der Ausübung des ärztlichen Berufes in ihren Praxen jede auf medizinisch-wissenschaftliche Erkenntnisse gegründete Tätigkeit ausführen können.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1994110215.X01Im RIS seit
22.05.2001