RS Vwgh 1996/11/28 94/11/0215

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Veröffentlicht am 28.11.1996
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L94405 Krankenanstalt Spital Salzburg
82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
82/06 Krankenanstalten

Norm

ÄrzteG 1984 §1 Abs2 impl;
KAG 1957 §8 Abs2 impl;
KAO Slbg 1975 §12 Abs3;

Rechtssatz

Nach § 12 Abs 3 Slbg KAO darf in einer Krankenanstalt nur nach den Grundsätzen und anerkannten Methoden der medizinischen Wissenschaft ärztlich behandelt werden, wobei auch der Umstand nichts daran zu ändern vermag, daß die Ärzte bei der Ausübung des ärztlichen Berufes in ihren Praxen jede auf medizinisch-wissenschaftliche Erkenntnisse gegründete Tätigkeit ausführen können.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1994110215.X01

Im RIS seit

22.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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