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10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §85 Abs2 / FremdenpolizeiRechtssatz
Folge - Interessenabwägung
Ausweisung gemäß §17 Abs1 FremdenG einer ghanesischen Staatsangehörigen.
Zur Begründung des Antrages führt die Antragstellerin aus, daß der Vollzug des angefochtenen Bescheides, nämlich ihre Abschiebung nach Ghana, einen unverhältnismäßigen Nachteil für sie bedeutete, da die Antragstellerin einerseits unzumutbar lange von ihrem österreichischen Ehegatten getrennt würde und sie andererseits in ihrer Heimat Gefahr laufe, verfolgt, unmenschlicher Behandlung oder Strafe oder auch der Todesstrafe unterworfen zu werden.
Schlagworte
VfGH / Wirkung aufschiebendeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1995:B2754.1994Dokumentnummer
JFR_10049887_94B02754_01