RS Vfgh 1995/1/13 B2754/94

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.01.1995
beobachten
merken

Index

10 Verfassungsrecht
10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof

Norm

VfGG §85 Abs2 / Fremdenpolizei

Rechtssatz

Folge - Interessenabwägung

Ausweisung gemäß §17 Abs1 FremdenG einer ghanesischen Staatsangehörigen.

Zur Begründung des Antrages führt die Antragstellerin aus, daß der Vollzug des angefochtenen Bescheides, nämlich ihre Abschiebung nach Ghana, einen unverhältnismäßigen Nachteil für sie bedeutete, da die Antragstellerin einerseits unzumutbar lange von ihrem österreichischen Ehegatten getrennt würde und sie andererseits in ihrer Heimat Gefahr laufe, verfolgt, unmenschlicher Behandlung oder Strafe oder auch der Todesstrafe unterworfen zu werden.

Schlagworte

VfGH / Wirkung aufschiebende

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1995:B2754.1994

Dokumentnummer

JFR_10049887_94B02754_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten