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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §61 Abs1;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 96/21/0838 E 4. Dezember 1996Rechtssatz
Der Umstand, daß der Bescheid der Bezirkshauptmannschaft die - unrichtige - Rechtsmittelbelehrung enthält, gegen ihn könne binnen zwei Wochen Berufung erhoben werden, ändert nichts daran, daß gemäß § 70 Abs 2 FrG 1993 eine Berufung gegen die Versagung eines Sichtvermerks nicht zulässig ist, weshalb diese von der Berufungsbehörde zu Recht als unzulässig zurückgewiesen wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996210837.X01Im RIS seit
20.11.2000