Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ABGB §1002;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/21/0915Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1994/03/04 93/02/0256 3Stammrechtssatz
Bei der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand muß sich der Machtgeber das Verschulden des Machthabers zurechnen lassen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996210914.X01Im RIS seit
03.04.2001Zuletzt aktualisiert am
03.01.2012