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L22004 Landesbedienstete OberösterreichNorm
AdLRegOrgG 1925 §1 Abs3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH B 1996/11/27 91/12/0146 1Stammrechtssatz
Dem Landesamtsdirektor kommt unter Berufung auf seine Funktion "Leitung des inneren Dienstes" keine Bescheidkompetenz bei der Versetzung eines OÖ Landesbeamten zu einer anderen Dienststelle zu. Für die im § 67 DP idF LGBl OÖ 70/1978 geregelten Personalmaßnahmen, die in Bescheidform zu treffen sind, ist gemäß Art I Abs 2 18te Ergänzung zum OÖ LBG ausschließlich die LReg als Vollzugsbehörde zuständig (mit ausführlicher verfassungsrechtlicher und systematischer Begründung im Erkenntnis; Hinweis B 28.2.1996, 92/12/0267).
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive Bescheide Behördenorganisation sachliche Zuständigkeit in einzelnen AngelegenheitenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1993120120.X01Im RIS seit
30.07.2001