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10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §85 Abs2 / FremdenpolizeiRechtssatz
Folge
Interessenabwägung
Feststellung gemäß §54 FremdenG, daß keine stichhaltigen Gründe für die Annahme bestehen, daß der Beschwerdeführer - ein türkischer Staatsangehöriger kurdischer Abstammung - in der Türkei iS des §37 Abs1 oder Abs2 FremdenG bedroht sei.
Schlagworte
VfGH / Wirkung aufschiebendeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1995:B2600.1994Dokumentnummer
JFR_10049794_94B02600_01