RS Vwgh 1996/12/10 96/04/0065

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Veröffentlicht am 10.12.1996
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
58/01 Bergrecht

Norm

AVG §8;
BergG 1975 §146 Abs6;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):96/04/0197 B 25. Februar 1997 96/04/0064 B 10. Dezember 1996

Rechtssatz

Gem § 146 Abs 6 BergG ist nur jener - als Eigentümer eines angrenzenden Grundstückes - Beteiligter "Partei", der rechtzeitig (rechtserhebliche) Einwendungen gegen die Bergbauanlage erhebt. Das Erfordernis der Erhebung von (rechtserheblichen) Einwendungen zur ERLANGUNG der Parteistellung trifft nicht bloß die unter "ferner alle dinglich berechtigten und sonstigen ... " zusammengefaßte Personengruppe, sondern auch die anderen Gruppen von "Nachbarn", wie insbesondere die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke.

Schlagworte

Bergrecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996040065.X01

Im RIS seit

19.03.2001

Zuletzt aktualisiert am

19.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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