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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §8;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):96/04/0197 B 25. Februar 1997 96/04/0064 B 10. Dezember 1996Rechtssatz
Gem § 146 Abs 6 BergG ist nur jener - als Eigentümer eines angrenzenden Grundstückes - Beteiligter "Partei", der rechtzeitig (rechtserhebliche) Einwendungen gegen die Bergbauanlage erhebt. Das Erfordernis der Erhebung von (rechtserheblichen) Einwendungen zur ERLANGUNG der Parteistellung trifft nicht bloß die unter "ferner alle dinglich berechtigten und sonstigen ... " zusammengefaßte Personengruppe, sondern auch die anderen Gruppen von "Nachbarn", wie insbesondere die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke.
Schlagworte
BergrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996040065.X01Im RIS seit
19.03.2001Zuletzt aktualisiert am
19.08.2009