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12/03 Entsendung ins AuslandNorm
ADV §3 Abs6;Rechtssatz
§ 3 Abs 6 ADV bezieht sich lediglich auf das Verhalten österreichischer Soldaten ihren österreichischen Kameraden gegenüber (hier: Homosexuelle Handlungen im Auslandseinsatz gegenüber einem griechischen Soldaten).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1993090070.X07Im RIS seit
20.11.2000