RS Vwgh 1996/12/10 93/09/0070

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Veröffentlicht am 10.12.1996
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Index

12/03 Entsendung ins Ausland
43/01 Wehrrecht allgemein

Norm

ADV §3 Abs6;
AuslEG 1965 §4;
HDG 1985 §2 Abs1 Z1;

Rechtssatz

§ 3 Abs 6 ADV bezieht sich lediglich auf das Verhalten österreichischer Soldaten ihren österreichischen Kameraden gegenüber (hier: Homosexuelle Handlungen im Auslandseinsatz gegenüber einem griechischen Soldaten).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1993090070.X07

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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