RS Vwgh 1996/12/10 96/04/0140

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Veröffentlicht am 10.12.1996
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

AVG §66 Abs4;
GewO 1994 §81 Abs1;

Rechtssatz

Eine das Wesen des Projektes berührende Änderung einer gewerblichen Betriebsanlage ist inhaltlich als eine Zurückziehung des ursprünglichen Antrages zu verstehen, an dessen Stelle das geänderte Projekt tritt, sodaß die Behörde nunmehr allein über diesen Antrag zu entscheiden hat.

Schlagworte

Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996040140.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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