Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §66 Abs4;Rechtssatz
Eine das Wesen des Projektes berührende Änderung einer gewerblichen Betriebsanlage ist inhaltlich als eine Zurückziehung des ursprünglichen Antrages zu verstehen, an dessen Stelle das geänderte Projekt tritt, sodaß die Behörde nunmehr allein über diesen Antrag zu entscheiden hat.
Schlagworte
Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die SacheEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996040140.X02Im RIS seit
20.11.2000