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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §8;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):96/04/0197 B 25. Februar 1997 96/04/0064 B 10. Dezember 1996Rechtssatz
Nach § 146 Abs 7 BergG ist die Gemeinde lediglich zum Schutz der dort genannten öffentlichen Interessen im Rahmen ihres Wirkungsbereiches zu hören. Aus dieser Bestimmung kann keineswegs abgeleitet werden, daß der Gemeinde Parteistellung zusteht, die Bestimmung schließt eine solche Annahme sogar aus.
Schlagworte
BergrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996040065.X02Im RIS seit
19.03.2001Zuletzt aktualisiert am
19.08.2009