RS Vwgh 1996/12/10 96/04/0065

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Veröffentlicht am 10.12.1996
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
58/01 Bergrecht

Norm

AVG §8;
BergG 1975 §146 Abs7;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):96/04/0197 B 25. Februar 1997 96/04/0064 B 10. Dezember 1996

Rechtssatz

Nach § 146 Abs 7 BergG ist die Gemeinde lediglich zum Schutz der dort genannten öffentlichen Interessen im Rahmen ihres Wirkungsbereiches zu hören. Aus dieser Bestimmung kann keineswegs abgeleitet werden, daß der Gemeinde Parteistellung zusteht, die Bestimmung schließt eine solche Annahme sogar aus.

Schlagworte

Bergrecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996040065.X02

Im RIS seit

19.03.2001

Zuletzt aktualisiert am

19.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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