Index
10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §85 Abs2 / FremdenpolizeiRechtssatz
Folge
Interessenabwägung
Ausweisung eines Staatsangehörigen von Zaire (§17 Abs2 Z6 FremdenG).
Zur Begründung seines Antrages führte der Beschwerdeführer aus, daß der Vollzug des angefochtenen Bescheides den unverhältnismäßigen Nachteil der Lebensgefahr für ihn bedeutete und das Beschwerdeverfahren jeden Sinn für ihn verliere, wenn er das Bundesgebiet vor rechtskräftigem Abschluß verlassen müßte.
Schlagworte
VfGH / Wirkung aufschiebendeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1995:B247.1995Dokumentnummer
JFR_10049777_95B00247_01