RS Vwgh 1996/12/10 95/19/0519

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Veröffentlicht am 10.12.1996
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Index

19/05 Menschenrechte
24/01 Strafgesetzbuch
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AufG 1992 §5 Abs1;
FrG 1993 §10 Abs1 Z4;
MRK Art8 Abs2;
StGB §146;
StGB §147;

Rechtssatz

Bei einer rechtskräftigen Verurteilung wegen § 146 StGB und § 147 StGB (hier: versuchter schwerer Versicherungsbetrug) haben die privaten Interessen des Fremden (hier: Ehe mit einer österreichischen Staatsbürgerin seit 1992, Bestehen bzw Bestand eines Beschäftigungsverhältnisses) im Vergleich zu den durch die Gefährlichkeit des Fremden beeinträchtigten öffentlichen Interessen zurückzutreten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995190519.X03

Im RIS seit

02.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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