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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §2 Abs3 Z2;Rechtssatz
Auch vor Aussetzung der pragmatischen Weiteranwendung des Art 3 Abs 3 lit a des Abkommens über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht zwischen Österreich und Jugoslawien, BGBl 365/1965 durch das BGBl 322/1995 waren gem Art 2 des Abkommens BGBl 365/1965 Personen, die sich zum Zwecke der Arbeitsaufnahme in das Hoheitsgebiet des anderen Vertragsstaates begeben, nicht zur sichtvermerksfreien Einreise berechtigt. Art 2 des Abkommens BGBl 365/1965 stellt schlechthin auf "Zwecke der Arbeitsaufnahme" ab, ohne die aufzunehmende Arbeit nach ihrer Qualifikation als selbständig oder unselbständig zu differenzieren. Die Tätigkeit als Geschäftsführer einer inländischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist daher unter Art 2 dieses Abkommens zu subsumieren.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995190931.X01Im RIS seit
13.06.2001