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12/03 Entsendung ins AuslandNorm
ADV §3 Abs1;Rechtssatz
Homosexuelle Handlungen eines Soldaten bei einem Auslandseinsatz nach dem AuslEG 1965 gegenüber einem Soldaten einer Konfliktspartei sind § 3 Abs 1 Satz 2 erster Tatbestand ADV zu unterstellen. Eine gleichzeitige Bestrafung nach § 3 Abs 7 ADV scheidet damit aus.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1993090070.X05Im RIS seit
20.11.2000