RS Vwgh 1996/12/10 96/04/0154

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Veröffentlicht am 10.12.1996
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §5 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/04/0155

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0951/70 E 18. November 1971 VwSlg 8108 A/1971; RS 6

Stammrechtssatz

Die Abwälzung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit auf andere Personen ist ohne gesetzliche Grundlage nicht möglich.

Schlagworte

Verantwortung für Handeln anderer Personen Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996040154.X02

Im RIS seit

03.04.2001

Zuletzt aktualisiert am

07.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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