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20/02 FamilienrechtNorm
AufG 1992 §5 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1996/02/22 96/19/0192 1Stammrechtssatz
Die belBeh ist ungeachtet des § 27 EheG berechtigt, die Frage des Vorliegens des Sichtvermerksversagungsgrundes der Gefährdung der öffentlichen Ordnung iSd § 10 Abs 1 Z 4 FrG 1993 durch Eingehen einer Ehe ausschließlich zur Erlangung fremdenrechtlich bedeutsamer Berechtigungen selbständig zu beurteilen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996192653.X03Im RIS seit
11.07.2001