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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §11 Abs1 Z3;Rechtssatz
Erfüllen Rechnungen die im UStG 1972 geforderten Voraussetzungen für die Anerkennung der Vorsteuern nicht, so handelt die Behörde nicht rechtswidrig, wenn sie den darin ausgewiesenen Umsatzsteuerbeträgen die Anerkennung als Vorsteuern versagt (Hinweis E 30.10.1996, 96/13/0117). Dies ungeachtet der Frage, ob Lieferungen an den Abgabepflichtigen erbracht wurden und ob es sich bei den verrechneten um "handelsübliche" Preise handelt, weil eine allfällige Beantwortung dieser Fragen die als erwiesen angenommenen, zur mangelnden Identifizierbarkeit der gelieferten Waren führenden Rechnungsmängel nicht beseitigen kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996130178.X01Im RIS seit
20.11.2000