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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §58 Abs2;Rechtssatz
Lastet die Beh einem Fahrzeuglenker in einem Strafbescheid mehrere gleichartige Verwaltungsübertretungen, die in einem engen zeitlichen und örtlichen Zusammenhang stehen, an (hier: nach § 64 Abs 1 KFG), und geht sie dabei vom Fehlen eines einheitlichen Willensentschlusses aus, so hat sie die für eine solche Annahme maßgebenden, nachvollziehbar begründeten Feststellungen zu treffen.
Schlagworte
Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher VerfahrensmangelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996030247.X02Im RIS seit
19.03.2001