RS Vwgh 1996/12/11 96/03/0247

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Veröffentlicht am 11.12.1996
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

AVG §58 Abs2;
AVG §60;
KFG 1967 §64 Abs1;
VStG §22 Abs1;
VwGG §42 Abs2 Z3 litb;

Rechtssatz

Lastet die Beh einem Fahrzeuglenker in einem Strafbescheid mehrere gleichartige Verwaltungsübertretungen, die in einem engen zeitlichen und örtlichen Zusammenhang stehen, an (hier: nach § 64 Abs 1 KFG), und geht sie dabei vom Fehlen eines einheitlichen Willensentschlusses aus, so hat sie die für eine solche Annahme maßgebenden, nachvollziehbar begründeten Feststellungen zu treffen.

Schlagworte

Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996030247.X02

Im RIS seit

19.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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