Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
AVG §38;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 96/13/0133 E 19. Februar 1997Rechtssatz
Einer Berufung erhebenden Partei ist auf das Unterbleiben einer Entscheidung über ihre Berufung kein subjektiv-öffentliches Recht eingeräumt (Hinweis E 8.3.1954, 2501/51, VwSlg 3339 A/1954; E 21.3.1985, 85/08/0031, 0032, deren Erwägungen auch für den Fall der Aussetzung eines Abgabenverfahrens nach § 281 BAO zutreffen), sodaß auch eine objektiv rechtswidrige Fortsetzung des zweitinstanzlichen Abgabenverfahrens durch die Behörde vom Abgabepflichtigen mangels dadurch bewirkter Verletzung eines ihm eingeräumten subjektiv-öffentlichen Rechtes nicht erfolgreich gerügt werden kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995130240.X01Im RIS seit
20.11.2000